Brandschutz Tiefbahnhof bei Stuttgart 21 im Brand- und Katastrophenfall
Brandschutz bei Stuttgart 21
Fachtechnische Bewertung der Verschiebung der Fluchttreppen im S21-Tiefbahnhof PFA 1.1/18. PÄ v. 29.4.2016
(36 Seiten – 3 MB)
Hintergrund und Fazit der Bewertung:
Die DB Projektbau GmbH hat beim Eisenbahn-Bundesamt einen Antrag auf eine 18. Planänderung „Änderung Fluchtwege“ der Tiefbahnsteighalle Stuttgart21 im PFA 1.1 eingereicht, mit der Begründung, dass damit die Selbst- und Fremdrettung bei einem Brand- oder Katastrophenfall wie auch der Zugang der Rettungskräfte zum Ereignisort besser gewährleistet werden könne als bei der planfestgestellten Anordnung der Fluchttreppen auf den Bahnsteigen jeweils zwischen den Querstegen mit Ausstieg auf das Schalendach der Tiefbahnsteighalle.
Diesen Anspruch kann die beantragte Änderung jedoch nicht erfüllen; die Antragsunterlagen sind in wesentlichen Teilen unzureichend und mangelhaft, teilweise grob fehlerhaft.
→ Dazu Anschreiben an Eisenbahn-Bundesamt
nachrichtlich an:
Ministerium für Verkehr: Herrn Minister Hermann
Regierungspräsidium Stuttgart: Frau Bühler, Herrn Trippen, Herrn Januschek, Herrn Lang
Branddirektion Stuttgart: Herrn Dr. Knödler, Herrn Eppinger, Herrn Heber
Fachtechnische Bewertung der ENTWURFS- und GENEHMIGUNGS-PLANUNG „ENTRAUCHUNGSANLAGEN im PFA 1.1/1.2/1.5/1.6a“ v. 24.11.2014 von HBI HAERTER AG BERN / CH
(43 Seiten – 4 MB)
Fazit der Bewertung:
Der Nachweis der festgelegten Schutzziele ist von HBI nicht erbracht; die Ausarbeitung ist in wesentlichen Teilen unzureichend und mangelhaft, teilweise grob fehlerhaft und technisch so nicht umsetzbar.
Brief an EBA 12.3.2015
„Brandschutzkonzept S-21 / 6.PÄ PFA 1.1 / Antrag der DB v. 10.4.2014 auf Sofortvollzug,
Hier: Nachweis der Rauchfreihaltung Straßburger Platz durch BPK grob fehlerhaft“
Dazu als Anlage: Gruner Gutachten 20.9.12
Gutachten zu Sicherheit des Tiefbahnhofs bei S21 im Brand- und Katastrophenfall - Stand 10.Okt 2012 (2 MB)
Stuttgart 21: "sicherheit" wird klein geschrieben
(Flyer, 5 MB - August 2013)