Stuttgart 21: "sicherheit" wird klein geschrieben

Flyer Stuttgart 21: "sicherheit" wird klein geschrieben

(August 2013) → Flyer (PDF, 5 MB) zum Anschauen bzw. Download ...


Sicherheit wird im Tiefbahnhof von Stuttgart 21 klein geschrieben. Auf Nachfrage eines unserer Ingenieure bezüglich der im sogenannten Schlichterspruch geforderten barrierefreien Fluchtwege antwortete Bahnvorstand Kefer:

"Der Brandfall im Bahnsteigbereich ist insoweit ein besonderer Evakuierungsfall, weil dann die Nutzung von Aufzügen nicht gestattet ist." und "Wir gehen davon aus, dass Mitreisende, sowie Mitarbeiter der DB und ggf. anwesende Sicherheitskräfte die Evakuierung von Menschen mit Gehbehinderungen im Rahmen der Hilfeleistungspflicht schon in der Selbstrettungsphase unterstützen. Entsprechende Aufforderungen zur Unterstützung sind auch Bestandteil der Lautsprecherdurchsagen im Störungsfall."

Das heißt im Klartext: Gehbehinderte können sich im Brandfall im Tiefbahnhof nicht selbst retten, sondern müssten die Treppen hochgetragen werden!

Der heutige Kopfbahnhof bietet auf alle Bahnsteige ebenerdige Zugänge. Rettungswege bestehen auf allen Bahnsteigen in hinreichender Breite und ohne Treppen.

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