Einspruch gegen den Genehmigungsantrag „Recyclingpark" auf dem Gelände des ehemaligen Travertinsteinbruchs

Durch einen Hinweis des 'Stuttgarter Wasserforums' sind die Ingenieure22 auf ein geplantes Projekt einer Entsorgungsfirma gestoßen, die im ehemaligen Travertinsteinbruch der Fa. Lauster zwischen Bad Cannstatt und Münster mitten im Heilquellenschutzgebiet einen sog. Recylingpark errichten will. Das Gelände wurde zwar bisher schon für die kurzzeitige Lagerung des Inhalts des 'Gelben Sacks' und der Glascontainer im Stadtgebiet benutzt. Nun soll die Genehmigung auf die Lagerung auch gefährlicher Stoffe aus der gesamten Region auf dem Gelände ausgedehnt werden.

Zufahrt zum Recyclingpark

Dazu hat die Firma Recyclingpark Neckartal GmbH Stuttgart bei der Landeshauptstadt Stuttgart bereits vor ca. 1 Jahr einen Antrag auf Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Anlage nach BImSchG zur Lagerung und Behandlung gefährlicher Abfälle auf ihrem Gelände in der Neckartalstraße 225, 70376 Stuttgart (Flurstück Nr. 1018, 1020/1, 1026, 1033 und 1035/21) gestellt.

Nach Lage der Dinge hat die Landeshauptstadt dem Betreiber bereits weitgehende Zugeständnisse gemacht, so dass er davon ausgehen konnte, dass ihm die Stadt keine großen Hürden in den Weg legt. So hat er bereits im Hinblick auf die Genehmigung die auf dem Gelände vorkommenden und streng geschützten Mauereidechsen eingefangen und umgesiedelt. Die Planunterlagen wurden ohne große Presse in der Ferienzeit in Papierform ausgelegt. Einem aufmerksamen Bürger ist aufgefallen, dass ein sog. Staubgutachten fehlte, worauf die Auslegung erneut vorgenommen werden musste. Ohne diesen Bürger wäre dieser Antrag vielleicht schon längst ohne Einspruch von Betroffenen durch die Genehmigungsbehörden gegangen.

Die Kontext-Wochenzeitung berichtete in ihrer Ausgabe 46 im Beitrag  →Heilquellen-Müllgebiet von diesem Vorgang.

Hans Heydemann, Ingenieure22 hat einen eigenen Einspruch verfasst und fristgerecht beim Regierungspräsidium eingereicht und diesen auch dem Landesnaturschutzverband (LNV) für dessen eigenen Einspruch zur Verfügung gestellt. Einspruch

Wolfgang Jakubeit, Ingenieure22, hat den Vorgang in den Kreis der Ingenieure22 eingebracht und dem LNV für dessen eigenen Einspruch argumentativ zugearbeitet. Zuarbeit