Brandschutztechnische Ertüchtigung der S-Bahn-Station Stuttgart-Hauptbahnhof Tief
19.12.2017
Brandschutztechnische Ertüchtigung der S-Bahn-Station Stuttgart-Hauptbahnhof Tief
Auszug aus dem Erläuterungsbericht
Die DB Station & Service AG beabsichtigt, bundesweit 48 unterirdische Personenverkehrsanlagen (uPva) des S-Bahn-Verkehrs in brandschutztechnischer Hinsicht zu ertüchtigen. Für alle Stationen wurden in gesonderten Beauftragungen Brandschutzkonzepte erstellt, die den Planern als Grundlage für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen dienen sollen. Das vorrangige Ziel dieser Konzepte stellt die Erhöhung des vorhandenen Sicherheitsstandards dar, welcher einer gefahrlosen Nutzung des Gebäudes und somit als oberste Priorität dem Personenschutz Rechnung tragen soll.
Im Bereich der S-Bahn-Stuttgart werden alle Stammstreckenhalte (Hauptbahnhof tief, Stadtmitte, Feuersee und Schwabstraße), sowie Universität ertüchtigt. Im folgenden geht es um den Planantrag für Stuttgart Hbf (tief).
An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass dieses Projekt nicht im Zusammenhang mit dem gleichzeitig in der Ausführung befindlichen Projekt „Tieferlegung des Stuttgarter Hauptbahnhofs“ steht.
Durch die Brandschutztechnische Ertüchtigung werden die Anforderungen der Schutzziele hinsichtlich Selbstrettung und Fremdrettung erfüllt. Die Gewährleistung von raucharmen Schichten in der Bahnsteigebene wird durch eine Entrauchungsanlage sichergestellt. Zusätzlich wird die Rauchausbreitung in andere Ebenen durch die Einhausung der Treppenaufgänge erreicht.
Durch geeignete Fluchtwegkonzepte und Brandmeldeanlagen wird die Ertüchtigung komplettiert.
Die gesamten Planunterlagen können (vermutlich bis zum Abschluss des Verfahrens) auf der Seite des Regierungspräsidiums heruntergeladen werden. Eine Kopie des Erläuterungsberichts können Sie auch → hier abrufen.
Der Antrag hat zwei Mitglieder der Ingenieure22, namentlich die Dipl.-Ing. Hans Heydemann und Wolfgang Jakubeit zu Einwendungen veranlasst, die vom Landesnaturschutzverband (LNV) in einer eigenen Einwendung übernommen wurden.
Einspruch gegen den Genehmigungsantrag „Recyclingpark" auf dem Gelände des ehemaligen Travertinsteinbruchs
Durch einen Hinweis des 'Stuttgarter Wasserforums' sind die Ingenieure22 auf ein geplantes Projekt einer Entsorgungsfirma gestoßen, die im ehemaligen Travertinsteinbruch der Fa. Lauster zwischen Bad Cannstatt und Münster mitten im Heilquellenschutzgebiet einen sog. Recylingpark errichten will. Das Gelände wurde zwar bisher schon für die kurzzeitige Lagerung des Inhalts des 'Gelben Sacks' und der Glascontainer im Stadtgebiet benutzt. Nun soll die Genehmigung auf die Lagerung auch gefährlicher Stoffe aus der gesamten Region auf dem Gelände ausgedehnt werden.
Dazu hat die Firma Recyclingpark Neckartal GmbH Stuttgart bei der Landeshauptstadt Stuttgart bereits vor ca. 1 Jahr einen Antrag auf Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Anlage nach BImSchG zur Lagerung und Behandlung gefährlicher Abfälle auf ihrem Gelände in der Neckartalstraße 225, 70376 Stuttgart (Flurstück Nr. 1018, 1020/1, 1026, 1033 und 1035/21) gestellt.
Nach Lage der Dinge hat die Landeshauptstadt dem Betreiber bereits weitgehende Zugeständnisse gemacht, so dass er davon ausgehen konnte, dass ihm die Stadt keine großen Hürden in den Weg legt. So hat er bereits im Hinblick auf die Genehmigung die auf dem Gelände vorkommenden und streng geschützten Mauereidechsen eingefangen und umgesiedelt. Die Planunterlagen wurden ohne große Presse in der Ferienzeit in Papierform ausgelegt. Einem aufmerksamen Bürger ist aufgefallen, dass ein sog. Staubgutachten fehlte, worauf die Auslegung erneut vorgenommen werden musste. Ohne diesen Bürger wäre dieser Antrag vielleicht schon längst ohne Einspruch von Betroffenen durch die Genehmigungsbehörden gegangen.
Rede von Dr.-Ing. Hans-Jörg Jäkel, Ingenieure22 „Fehlplanungen der Bahn – wir lassen nicht locker!" - 395. Montagsdemo am 27.11.2017
Rede von Dr. Ing. Hans-Jörg Jaekel bei der 395. Montagsdemo am 27.11.2017
Liebe Freunde,
es ist nur wenige Wochen her, dass ich über die Fehlplanungen der Bahn an der Wolframstraße, beim Umbau der S-Bahnrampe und beim Tunnelbau in Untertürkheim gesprochen habe. Bei allen Themen hatte ich Vorschläge gemacht, wie wir die Verantwortlichen mit ihren Problemen konfrontieren können.
Darüber möchte ich Euch heute berichten.
Dass die neue S-Bahn-Strecke zwischen Hauptbahnhof und Mittnachtstraße den City-Ring der Stadt Stuttgart an der Wolframstraße durch einen „Halbtieftunnel“ zerschneiden soll, der dann mit abenteuerlichen, einspurigen Straßenschleifen zu überfahren ist, das wollen Stadtverwaltung, Bahn und Infoladen möglichst lange „unter den Teppich kehren“. Den Bezirksbeirat Nord haben wir darüber informiert, aber über eine Reaktion ist uns noch nichts bekannt. Wir werden nachfragen. Um diese Fehlplanung in die Öffentlichkeit zu tragen, haben wir einen Flyer entworfen, von dem es heute die ersten Exemplare gibt. Die Stadtteilgruppe „Nordlichter“ hat in der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes Nord vor mehreren Hundert Bürgern die Planung hinterfragt. Als Oberbürgermeister Kuhn aber auf keine Frage antwortete, hat Claudia Jechow mutig mit Zwischenruf die fehlenden Antworten eingefordert. Die Themen seien zu komplex und sehr detailliert – man werde die Antworten nachliefern. Da aber bisher nichts passiert ist, haben die „Nordlichter“ eine entsprechende Pressemitteilung herausgegeben und einige Gemeinderäte um Unterstützung gebeten.
Rede von Dipl-Ing. Hans Heydemann, Ingenieure22 „Liste der 1.700 S21-Risiken und die Tunnelsimulation bei S21", 394. Montagsdemo am 20.11.2017
Redemanuskript
Liebe Freunde und Mitstreiter!
Erinnern wir uns: Vor der Volksabstimmung über Stuttgart 21 im November 2011 hieß es: Der Kostendeckel von 4.5 Mrd. € gilt! Dabei wußte die Bahn anhand ihrer Liste der 121 Risiken v. 25.3.2011 bereits 8 Monate zuvor sehr genau, daß dies bei weitem nicht reichen werde und mit Mehrkosten von mind. 2,5 Mrd. € zu rechnen sei. Dies aber hat sie der Öffentlichkeit und den Parlamenten arglistig verschwiegen - ein ungeheuerlicher Kostenbetrug! Bei Kenntnis dieser drohenden Mehrkosten wäre die Volksabstimmung sicher anders ausgegangen!
Erst ein Jahr später getraute sich der damalige Bahnvorstand Kefer einzuräumen, daß S21 doch etwas teurer werde; man rechne jetzt mit Gesamtkosten von 6,8 Mrd. €. Der Aufsichtsrat der DB genehmigte daraufhin im März 2013 einen Kostenrahmen von nunmehr 6,5 Mrd € mit der Maßgabe, Land und Stadt müßten sich an den Mehrkosten beteiligen – was bis heute ungeklärt ist.
Auf einer Veranstaltung der IHK im September 2015 verplapperte sich dann Herr Leger, Geschäftsführer der DB PSU, und erklärte auf die Frage nach der Liste der 121 Risiken, die sei doch längst überholt, man arbeite jetzt mit einer Liste der 1.700 Risiken!
Holla, statt 120 Risiken jetzt 1.700, vierzehnmal so viel innerhalb von vier Jahren – und da behauptet die Bahn immer noch, alles im Griff zu haben, den Kostenrahmen und die Inbetriebnahme 2021 einzuhalten? Wenn die Bahn bei S21 so viele Risiken eingeht, muß sie daran scheitern!
Diese Liste mit den 1.700 Risiken wollten wir jetzt sehen und forderten Einsichtnahme nach UIG (Umweltinformationsgesetz), was die Bahn sofort abwies mit der Begründung, es handele sich hierbei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Daraufhin habe ich im Juli vergangenen Jahres Klage auf Dokumentenzugang nach UIG erhoben.
Verfahren der Ingenieure22 zur Aufdeckung der 1.700 Risiken bei Stuttgart 21 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart endet mit einem Teilerfolg
Pressemittteilung
18.11.2017
Verfahren der Ingenieure22 zur Aufdeckung der 1.700 Risiken bei Stuttgart 21 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart endet mit einem Teilerfolg
Im November 2015 veröffentlichte die Deutsche Bahn eine Liste aus dem Jahr 2011 über 120 Risiken und eine Chance („Azer Liste“) auf ihrer Projektseite, um einer Vorladung des Technikvorstands Dr. Kefer vor das Verwaltungsgericht Berlin im Dezember 2015 zuvorzukommen. Im Sommer desselben Jahres sprach Herr Leger auf einer Veranstaltung der IHK in Stuttgart auf die Frage nach dem Verbleib der Azer-Liste über die Existenz einer viel größeren Zusammenstellung von 1.700 Risiken, die in 2012 und 2013 zusammengestellt wurde und die seinerzeit verwendet wurde, um nachzuweisen, dass das angesetzte Projektbudget nicht reicht. Die Ingenieure22 wollten Einsicht in diese Liste und klagten im Sommer 2016 daher auf Grund des Umweltinformationsgesetzes vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, nachdem die DB ihren Antrag abgewiesen hatte.
Klägerseite von links: Rechtsanwalt Dr. Eisenhart v. Loeper, Beistand Dr. Gert Meisel, Kläger Hans Heydemann
Am 16.11.2017 verhandelte die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart über zwei Klagen gegen die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH auf Zugang zu Umweltinformationen im Zusammenhang des Bahnprojektes Stuttgart-Ulm. Der Kläger im Verfahren zur Aufdeckung der 1.700 Risiken (Aktenzeichen: 14 K 4302/16), Dipl.-Ing. Hans Heydemann, gehört der Gruppe der Ingenieure22 an.
Reisende wollen wissen, ob sie lebend aus einem Zug kommen, doch die Klage der Ingenieure22 zur Aufdeckung von Zugevakuierungen im Tunnel von Stuttgart 21 wurde abgelehnt
Pressemitteilung
17.11.2017
Reisende wollen wissen, ob sie lebend aus einem Zug kommen, doch die Klage der Ingenieure22 zur Aufdeckung von Zugevakuierungen im Tunnel von Stuttgart 21 wurde abgelehnt
Die Aussagen der Deutschen Bahn zur Entfluchtung von Tiefbahnhof und Tunnelanlagen bei Stuttgart 21 sind nicht nachvollziehbar. In den Planfeststellungsunterlagen fehlen diese Unterlagen. Zu Hilfe kam uns ein Protokoll des „Arbeitskreises Brandschutz“ aus dem Jahr 2014, in dem relevante Unterlagen benannt wurden, so dass diese Unterlagen nun bei der Deutsche Bahn auf Basis des Umweltinformationsgesetzes angefordert werden konnten.
Die Deutsche Bahn lehnte das Ersuchen ab mit der Begründung, dass es sich bei den angefragten Dokumenten um Informationen handele, deren Veröffentlichung eine mögliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zur Folge hätte. So kam es zur Klage.
Am 16.11.2017 verhandelte die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart über zwei Klagen gegen die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH auf Zugang zu Umweltinformationen im Zusammenhang des Bahnprojektes Stuttgart-Ulm. Der Kläger im Verfahren zur Aufdeckung der Tunnelsimulation (Aktenzeichen: 14 K 6356/16), Dipl.-Ing. Wolfgang Jakubeit, gehört der Gruppe der Ingenieure22 an.
2018 kommt das Abenteuer am „Wolframpass“ – für 10 Jahre + x?
Berichte in der Stuttgarter Zeitung vom 7. und 8. September 2017, überschrieben mit „Stadt und Bahn streiten über S-21-Pläne“, haben uns veranlasst, das Thema „Stuttgart 21 und die Wolframstraße“ erneut aufzugreifen.
Streitgegenstand zwischen Stadt Stuttgart und Eisenbahnbundesamt (EBA)
In Stuttgart wurde man anscheinend so sehr an Belastungen, Verkehrsbehinderungen und Umleitungen durch Stuttgart 21 gewöhnt, dass selbst abenteuerliche Umbauplanungen kaum mehr öffentliche Beachtung fanden. Jetzt aber wurde die Stadtverwaltung durch die mittlerweile genehmigte 25. Planänderung des S21-Bauabschnitts 1.5 aufgeschreckt, konkret durch die Planung für die durch S21 bedingte Umleitung der Wolframstraße im Stile einer Alpenpassststraße (siehe nachfolgende Abbildung), und hat beim Verwaltungsgericht Klage gegen das EBA eingereicht.
Quelle: Printausgabe Stuttgarter Zeitung vom 8.9.2017 - „Stadt und Bahn streiten über S-21-Pläne“
Aber man nimmt keineswegs an der abenteuerlichen Planung selbst Anstoß, sondern daran, dass aus der Sicht des EBA die Wiederherstellung des vorherigen Zustands nach Baufertigstellung nicht von der Deutschen Bahn, sondern von der Stadt Stuttgart selbst zu bezahlen sei. Gemessen am Gesamtaufwand der Stadt für S21 geht es allerdings um einen verschwindend geringen Betrag.
Die Stadtverwaltung hat in der zu Schusters Zeiten herrschenden S21-Euphorie im Jahr 2006 den Planfeststellungsbeschluss für PFA 1.5 wohl gar nicht gelesen. Denn zur Wolframstraße stand schon im damaligen Beschluss: „Eine Wiederherstellung des vor der Baumaßnahme herrschenden Zustands (der Wolframstraße) wird daher nicht möglich sein“. Die Planung und der Bau "des endgültigen Verlaufs der Wolframstraße fällt ... in die Kompetenz der Landeshauptstadt Stuttgart". Darauf beruft sich die Bahn heute und meint, sie könne die abenteuerlichen Umfahrungsschleifen für die Wolframstraße während der Bauzeit des neuen S-Bahntunnels von und nach Mittnachtstraße anlegen und sich nach dem Bau davonmachen und müsse nichts wiederherstellen.
Rede von Dr.-Ing. Hans-Jörg Jäkel, Ingenieure22 „Die Bahn plant, baut und ändert planlos, Medien und Politik bleiben wortlos"; 388. Montagsdemo am 9.10.2017
Liebe Freunde,
für Stuttgart 21 ohne die Neubaustrecke gibt es acht Planfeststellungsabschnitte – für zwei davon gibt es noch keinen Plan und für fünf gibt es insgesamt 75 Planänderungsverfahren (Stand II/2017). Ob da noch jemand genau weiß, was eigentlich gebaut werden soll? Bei so mancher Planänderung werden ganz erstaunliche Mängel des Projektes offensichtlich – doch Medien und Politik lassen die so oft genannte kritisch-konstruktive Haltung immer wieder völlig vermissen.
Ich möchte auf drei Probleme eingehen: Wolframstraße, S-Bahn-Rampe und „Rastatt 2“ in Stuttgart: Dass der neue S-Bahn-Tunnel vom Hauptbahnhof zur Mittnachtstraße an der Wolframstraße eine 2,5 Meter hohe Sperrmauer errichtet, wurde ja schon mehrfach dargestellt. In der Planfeststellung sind dafür in beiden Richtungen jeweils zweispurige Straßenschleifen zur Überquerung beschrieben, aber Fuß- und Radwege fehlten. Seit Ende Juli gibt es nun eine Planänderung (die 25. in diesem Abschnitt 1.5). Dort sind die Umfahrungsschleifen nur noch einspurig, aber es gibt einen gemeinsamen Fuß- und Radweg. Leider ist dieser aber auf der Südseite angeordnet, dort wo heute kaum jemand läuft oder fährt. Auf der Nordseite gibt es keinen. Dass diese einspurige Lösung sogar leistungsfähiger als die zweispurige ist, wird in einem Gutachten ausführlich begründet.
Bei der Planänderung ist doch den Experten der Bahn tatsächlich aufgefallen, dass sich hinter diesem S-Bahn-Tunnel bei Starkregen das Wasser stauen kann. Was man vorher vergessen hatte (so wie die Fluchttreppenhäuser im Bahnhof), hat man jetzt eingeplant – einen Düker, der das Wasser unter dem Tunnel hindurch leitet. Dafür werden zwei Kanäle mit je 2 x 1 Meter Querschnitt für erforderlich gehalten!
Rede von Dipl-Ing. Hans Heydemann, Ingenieure22 „Überflutungsgefahr durch S21", 388. Montagsdemo am 9.10.2017
Liebe Freunde und Mitstreiter!
Vor einer Woche - am Tag der Deutschen Einheit - schockte die Online-Ausgabe der STZ mit der Überschrift „S21-Baustelle bei Unwetter geflutet“ und zeigte Bilder von der unter Wasser stehenden Baustelle und der Feuerwehr beim Abpumpen. Merkwürdig nur, daß Tags darauf die Druckausgabe der STZ diese Überflutung der S21-Baustelle mit keinem einzigen Wort mehr erwähnte – hat da die Chefredaktion mal wieder einen Maulkorb verhängt? In der Druckausgabe wurde nämlich nur noch von einem umgestürzten Baum berichtet und daß die Straße vor der Wilhelma unter Wasser stand und der Stadtbahnverkehr stundenlang gestört war als Folge des Unwetters, das in den frühen Morgenstunden des 3. Oktober 2017 über Stuttgart niederging.
Dabei war dieses Unwetter mit gerade mal 10 l Regen je m² hier in Stuttgart eher bescheiden – andernorts fiel ein Mehrfaches dieser Regenmenge und führte dort zu erheblichen Überschwemmungen. Dennoch war die S21-Baugrube hinter dem Nordausgang des Bahnhofs meterhoch unter Wasser, das wohl die Heilbronner Straße heruntergeschossen kam und in die Baugrube geströmt ist.
Dies Ereignis müßte den Verantwortlichen einmal mehr klarmachen, daß der Bau der S21-Tiefbahnsteighalle nicht zu verantworten ist, und zwar auch, weil dadurch die Überflutungsgefahr für die Stuttgarter Innenstadt deutlich vergrößert wird.
Rede von Klaus Gebhard „Das Bahn-Desaster von Rastatt und die Gemeinsamkeiten mit S21", 383. Montagsdemo am 28.08.2017
Leicht gekürzte Rede von Dipl.-Ing. Klaus Gebhard, Gründer der Parkschützer und Mitglied der Ingenieure22 anlässlich der 383. Montagsdemo am 28.08.2017.
Guten Abend, liebe Bewohner eines Dritte-Welt-Landes,
ja, sie haben richtig gehört, so weit ist es schon gekommen: Unser einst so stolzes High-Tech-Land wird wegen der bei uns so auffällig sich häufenden Bau-Desaster vom Ausland mittlerweile als Entwicklungsland verspottet. So schreibt etwa die Basler Zeitung zum jüngsten Rastatter Tunnelbohr-Unglück:
„Die Schweiz täte gut daran, Deutschland künftig als Drittweltstaat einzustufen, insbesondere, wenn es dort um Infrastruktur- und Verkehrspolitik geht. Die Schweiz muss sich deshalb überlegen, ihr Entwicklungshilfebudget aufzustocken, um so im Krisengebiet vor Ort dringend benötigte Planer und Ingenieure zum Einsatz bringen zu können. Nach Deutschland mitreisen könnten gleich auch ein paar Juristen, die in Berlin die Bedeutung von Unterschriften erklären. Deutschland hat sich 1996 per Staatsvertrag verpflichtet, seinen Gotthard-Zubringer auf eigenem Territorium fertigzustellen. Rechtzeitig. Der Termin ist verstrichen, ein neuer ist nicht in Sicht.“
Rede von Hans Heydemann "S21 und die Überflutungsgefahr", 380. Montagsdemo am 07.08.2017
Liebe Freunde und Mitstreiter! Was hat Stuttgart 21 mit Überflutungsgefahr zu tun - mit Bildern, wie sie die Tagesschau in den letzten Wochen aus Goslar, aus Hildesheim, Braunschweig und anderswo gezeigt hatte, mit Straßen, die nach schweren Regenfällen zu Sturzbächen wurden, die alles mit sich rissen und unabsehbare Schäden hinterließen? Zuvor war Köln von solchen Wassermassen betroffen, und Anfang Juni wurde Berlin von tagelangen Starkregen überschwemmt. Dabei wurde u.a. auch eine unterirdische U-Bahnhaltestelle überflutet.
Vor einem Jahr hatten sich solche Unwetter über Baden-Württemberg und Bayern ausgetobt. Betroffen waren Schorndorf und Schwäbisch-Gmünd, wo ein kleines Bächlein so anschwoll, daß die Kanalisation die Wassermassen nicht mehr ableiten konnte und die Bahnhofsunterführung überflutete, wobei zwei Menschen ums Leben kamen. Am Ärgsten hatte es das Dörfchen Braunsbach erwischt, das nach einem Starkregen in einen reißenden Sturzbach verwandelt wurde, der alles mit sich riss und den Ort schwer verwüstete.
Baustellenführung PFA1.1 durch die DB am 10.7.2017
Diese Baustellenführung für die Ingenieure22 fand auf Einladung der DB mit dem Abschnittsleiter PFA1.1 (Tiefbahnhof / Talquerung) der DB-PSU, Michael Pradel, einem seiner Mitarbeiter und dem Pressesprecher der PSU, Jörg Hamann statt.
Ein Bericht von Wolfgang Kuebart, Ingenieure22
BA 25/24 (Südkopf Randbebauung Kernerviertel) Die Gründung für die Behelfsbrücke 17 ist zwar fertig, wird aber nun nur noch zum Teil benötigt. Die Absicherung der Baugrube ist sehr mächtig. Nach der ursprünglichen Planung sollte der Tunnelvortrieb von der Baugrube 25 Richtung Anfahrbereich Süd starten. Jetzt ist vorgesehen, dass der Vortrieb von der Wendekaverne Richtung Baugrube 25 erfolgt. Wenn der Tunnelbau hier ankommt, werden jedoch die Anker der Baugrubensicherung in der Wand zum Ameisenberg abgeschert, weshalb bis dahin alles so vorbereitet sein muss, damit es nicht mehr auf die Baugrubensicherung ankommt und der Anschluss an den Tunnel gemacht werden kann.
Baugrubenabsicherung BA25; Foto Karl Bischofberger
Matthias Gastel, der Filderstädter Bundestagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, seines Zeichens „Bahnpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN" und Mitglied des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestags ist bekannt für seine Fachkompetenz und sein großes Engagement für den Ausbau und Erhalt des Schienenverkehrs.
In seinem → Newsletter für Ökologische Mobilität beschreibt er u.a. eine unlängst durchgeführte „Tour barrierefreie Mobilität“ an der auch ein sehbehindertes Mitglied der Ingenieure22 teilnahm.
Bild aus dem Newsletter von Matthias Gastel
Dazu war Herr Gastel und einem Begleiter (Hermino Katzenstein, MdL) mit 4 Menschen mit Behinderung (2 Rollstuhlfahrer und 2 Sehbehinderte) in sechs verschiedenen öffentlichen Verkehrssystemen unterwegs.
Informationsveranstaltungen der DB-PSU zur Auslegung der Antragsunterlagen PFA 1.3b (Filderbereich)
Aktualisierung: Sämtliche Planunterlagen PFA 1.3b können zumindest derzeit von der Webseite des Regierungspräsidiums Stuttgart als digitale Dokumente heruntergeladen werden. Es sind ca. 700 MB.
Bekanntlich wurde der ursprüngliche Planfeststellungsabschnitt 1.3, der die Verbindung des Fildertunnels (PFA 1.2) zur Neubahnstrecke (NBS), den Flughafenbahnhof sowie die Zuführung der Gäubahn zum Flughafen und weiter über den Fildertunnel nach Stuttgart Hauptbahnhof umfasste, in einem rechtlich umstrittenen Verfahren in die Teile PFA 1.3a und PFA 1.3b aufgeteilt.
Als Begründung wurde angeführt, dass der PFA 1.3a weniger umstritten als der PFA 1.3b sei, zumal letzterer nur auf Grund einer Ausnahmegenehmigung des ehemaligen Bundesverkehrsministers Peter Ramsauer überhaupt genehmigungsfähig wurde. Schließlich wurde die Strecke Rohr ⇔ Flughafen (4831) als reine S-Bahn-Strecke konzipiert und gebaut und ist daher ohne Modifikationen und Einschränkungen nicht für den beabsichtigten Mischverkehr aus Fern-, Regional- und S-Bahnverkehr geeignet. Anlässlich der Filderanhörung PFA1.3 stellte Prof. Dr. Uwe Steinborn (damals TU Dresden) der sogenannten Antragstrasse zwischen Rohr und Flughafen verkehrlich ein vernichtendes Urteil aus, so dass die Projektpartner gezwungen waren, mit dem Maßnahmenpaket „3. Gleis" wenigstens die schlimmsten Mängel zu beseitigen.
Zur Vorstellung der Antragsplanung PFA 1.3b führte die DB Projekt Stuttgart–Ulm (PSU) an 3 Orten Informationsveranstaltungen durch, bei denen jeweils auch lokale Einzelheiten besprochen wurden: