Nach Ihrer Wahl zum Grube-Nachfolger wurde landauf, landab betont, wir hätten jetzt es an der Bahnspitze den „Sohn eines Eisenbahners“. Wobei man immer vergaß hinzuzufügen: Auch Ihre Mutter arbeitete für die Bahn. Zugegeben, es schadet nicht, der Abkömmling von Eltern mit anständigen Berufen zu sein. Nun leben wir jedoch nicht in einer Dynastie. Man erbt nicht den Beruf von Vater und Mutter. Und wir haben auch noch eine gewisse Resthoffnung, dass die Deutsche Bahn kein dynastisch strukturierter Konzern ist. Wobei die Tatsache, dass drei Bahnchefs aus der Daimler-Kaderschmiede kamen, und der Umstand, dass Rüdiger Grube während seiner Daimler-Lehrjahre der Bürochef und Haussklave von Hartmut Mehdorn war, dann doch den Verdacht einer Dynastie aufkommen ließ – einer Daimler-Dynastie.
Jetzt soll es mit Ihnen, Herr Lutz, also ganz anders werden. Wobei Sie kein gelernter und auch kaum ein angelernter Eisenbahner sind. Sie sind Betriebswirtschaftler, Erbsenzähler, Controller, alter und neuer Finanzchef. Im „Handelsblatt“ gab es eine aufschlussreiche Karikatur. Da fährt ein recht verbeultes Züglein, vor das eine rote Lok in Form eines Sparschweins gespannt ist, und über dem angehängten ersten und einzigen Waggon gibt es eine Sprechblase mit dem Text: „Wir haben eine neue Lokomotive“2.
Wie schrieb doch die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ süffisant? „Ein Bahnchef muss nicht zwingend Lokführer gewesen sein.“3 Das stimmt natürlich. Andererseits wäre es nicht falsch, wenn wir mal einen Bahnchef hätten, der zuvor Lokführer oder Zugchef oder Stellwerker oder Rangierer oder Bordbistro-Gastronom war. Oder jemand, der Verkehrswissenschaft studiert und Eisenbahntechnik von der Pike auf gelernt hat.
All das trifft auf Sie nicht zu. Sie waren, wie Kerstin Schwenn in der FAZ schreibt, „nie im Betrieb unterwegs, immer am Schreibtisch“.
Vergleichbares trifft auf alle Ihre vier Vorgänger zu – auf Heinz Dürr, Johannes Ludewig, Hartmut Mehdorn und Rüdiger Grube. Ja, es gibt seit vielen Jahren und aktuell schlicht niemanden im gesamten Vorstand der Deutschen Bahn AG, der vom Fach wäre, den man guten Gewissens als Eisenbahner bezeichnen könnte.
Dazu passt dann, wenn es in einem Artikel im „Handelsblatt“ zu Ihnen hieß: „Lutz kennt jede Stellschraube im Bahnkonzern.“ Wohlgemerkt: Da steht nicht, dass Sie jede „Schraube“ kennen würden. Da steht: „jede STELLschraube“. Was wiederum zu Ihrem Studium, dem der Betriebswirtschaft, passt.
Was dann auch zu Ihrer innerbetrieblichen Praxis passt. Sie waren in den letzten zwei Jahrzehnten an allen Sparprogrammen im Bahnkonzern maßgeblich beteiligt – zunächst, ab 1994, im Bereich Controlling, ab 2003 als Chef-Controller und enger Mitarbeiter des damaligen Finanzchefs Diethelm Sack. Und seit April 2010 als Nachfolger von Sack und als Finanzvorstand der DB AG. Wobei Sie damit mitverantwortlich waren, als in den 1990er Jahren das Streckennetz um ein Sechstel und die Gleislänge um ein Fünftel abgebaut wurden, als in den Nuller-Jahren fast die Hälfte aller Weichen aus dem Netz herausgerissen wurde. Als mit dem Programm Mora C die Zahl der Gleisanschlüsse um 80 Prozent reduziert wurde. Als in derselben Zeit die Berliner S-Bahn kaputt gespart und in eine katastrophale S-Bahn-Krise geritten wurde. Als die Sitzabstände in den ICE von 1025 mm im ICE-1 über 965 mm im ICE-2 auf inzwischen 820 mm im neuen ICE-4 reduziert wurden. Das will man vielleicht nicht so genau wissen – doch ein jeder Zweitklässler-Fahrgast spürt das halt bis in die Zehenspitzen höchst konkret.
Oder nehmen wir aus der jüngeren Zeit zwei Stellschrauben, an denen Sie mit drehten.
Rede von Dipl-Ing. Hans Heydemann, Ingenieure22: „S21-Weiterbau genehmigt – Brandschutz weiter ungelöst!", 411. Montagsdemo am 9.4.2018
09.04.2018 - Redemanuskript
Liebe Mitstreiter!
Die Bahn bejubelt die kürzlich erteilte Genehmigung (der 18. Planänderung des PFA 1.1) zum Verschieben der Fluchttreppen an die Bahnsteigenden als großen Gewinn an Sicherheit und Ästhetik. Endlich darf sie die großen Kelchstützen betonieren, die das Schalendach der Tiefbahnsteighalle tragen sollen – darauf hatte sie seit bald zwei Jahren gewartet.
Tatsächlich jedoch erweist sich der „S21-Tiefbahnhof“ durch das wiederholte Hin- und Herschieben der Fluchttreppen als nicht heilbare Fehlplanung! 2005 wurde der Tiefbahnhof ohne zusätzliche Fluchtwege genehmigt; alles sei sicher, hieß es.
Als ich in der „Schlichtung“ 2010 öffentlich vorgetragen hatte, daß eine Flucht über die Treppen auf die verrauchten Quersteige lebensbedrohlich sei, war der Schlichter Heiner Geißler immerhin so beeindruckt, daß er sagte „Wenn Heydemann recht hat, kann der Tiefbahnhof nicht gebaut werden.“ Daraufhin ist der Bahn-Vorstand Dr. Volker Kefer aufgestanden und hat bloß gesagt „Heydemann hat nicht recht!“ - damit war mein Einwand vom Tisch!
Weil aber verrauchte Querstege als Fluchtweg nicht nutzbar sind, mußte die DB umplanen und ließ sich 2014 als 6. Planänderung zusätzlich Nottreppenhäuser genehmigen, zwei auf jedem Bahnsteig, mit Ausstieg mittels Falltür auf das Dach der Bahnsteighalle – mitten hinein in den Rauch, der aus den Lichtaugen austritt. Das aber hatte die Branddirektion dann beanstandet, weil dadurch die Flüchtenden gefährdet würden. Außerdem hätte das zusätzliche Engstellen auf den Bahnsteigen ergeben.
Daraufhin hat die Bahn mit ihrer jetzt genehmigten 18. Planänderung die notwendigen Fluchtwege an die beiden Bahnsteig-Enden verlegt – mit überlangen Fluchtwegen und mancherlei Einschränkungen und Abstrichen. Dazu gehören u.a. verringerte Fluchtwegbreiten in den Kopfbauwerken und fragwürdige Falltür-Ausgänge ins Freie als Notlösung, weil „Bauliche Zwangspunkte keine andere Lösung zuließen“, wie es im Genehmigungs-Bescheid heißt.
Skizze einer Nottreppe mit Falltür am Südkopf
Die Gutachter bescheinigen der Bahn wiederum, daß diese Lösung nun noch besser sei als die vorhergehende. Doch in Wirklichkeit ist diese so untauglich wie die anderen, und man muß sich fragen, wie die Gutachter der Bahn denn zuvor die Sicherheit im Brand- und Katastrophenfall bescheinigen konnten.
Die Behauptung, dass durch Stuttgart 21 eine zusammenhängende Stadtentwicklungsfläche von 100 Hektar in bester Innenstadtlage freiwerde, ist immer wieder in den Medien präsent und auch beim letzten Tag der Offenen Baustelle der DB-Projekt Stuttgart Ulm (PSU) im Januar 2018 wurde sie an einem Banner der Stadt Stuttgart vom offiziellen Standpersonal der DB vorgetragen.
Obwohl wir Ingenieure22 sowohl am Konzept als auch an einer erfolgreichen Inbetriebnahme von S21 im gegenwärtigen Planungsstand erhebliche Zweifel haben, ist das Ziel der folgenden Ausarbeitung eine Analyse, wie es zu dieser Aussage kommt und wie weit sie überhaupt stimmt.
Um es gleich vorwegzunehmen, die 100 ha-Aussage stimmt nicht. Bei einer Umsetzung von Stuttgart 21 nach derzeitigem, offiziellem Planungsstand, d.h. der vollständigen Aufgabe des Kopfbahnhofs und der Zulaufstrecken werden durch Stuttgart 21 nur die Flächen frei, die noch heute als Gleis- und Betriebsflächen für den Kopfbahnhof genutzt werden und nach der Inbetriebnahmegenehmigung von S21 nicht mehr zu Eisenbahnzwecken benötigt werden. Nach unserer Rechnung stehen somit nur etwa zwei Drittel der behaupteten 100 Hektar zur Disposition, die allerdings erst nach einer anschließenden Entwidmung zurückgebaut und anderweitig genutzt werden können. Da sich zur Entwidmung noch vor den Gerichten gestritten wird, ist der Ausgang ungewiss. Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass der Abstell- und Wartungsbahnhof für heutige Bedürfnisse überdimensioniert ist, da die Lokomotiven dank der Steuerwagen nicht mehr umgesetzt werden müssen und auch das früher sehr aufwendige Wenden und die Wasser- und Kohleversorgung von Dampflokomotiven heute nicht mehr erforderlich ist. Daher hätte man schon vor Baubeginn von Stuttgart 21 auf ungefähr 30-50% des Abstellbahnhofs verzichten können und diese Flächen anderweitig nutzen können. Sie werden also nicht erst mit S21 frei.
Durch Stuttgart 21 werden an nennenswerten Flächen nur die Kopfbahnhof- und Zulaufgleise in/aus Richtung Feuerbach und Bad Cannstatt, die Gleise der Gäubahnstrecke sowie der derzeitige Abstell- und Wartungsbahnhof zwischen Rosensteinpark und unterem Schlossgarten frei. Das sind bis zum Pragtunnel ca. 63 ha. Auf das Bild Klicken um es größer darzustellen. Alternativ das dazu gehörige →Luftbild.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der nebenstehenden Grafik haben wir die nach derzeitiger Planung entfallenden innerstädtischen Gleisfläche der Gäubahn (ca. 2 ha - Luftbild | Karte) nicht einbezogen, aber zum Ausgleich die auch zukünftig existierende S-Bahn-Strecke zwischen etwa Mittnachtstraße, der S-Bahn-Station Stuttgart-Nord und dem Pragtunnel (ca. 3 ha) ebenfalls nicht. Diese beiden Inkorrektheiten kompensieren sich bei dieser überschlägigen Betrachtung in etwa.
Als ein Grund für die optimistische ‚100 ha'-Behauptung soll hier stellvertretend die Einbeziehung des Geländes des sog. →Europaviertels westlich des derzeitigen Kopfbahnhofs mit allein ca. 21 Hektar genannt werden, das bis in die 1980-Jahre als Güterbahnhof diente und heute bereits fast vollständig bebaut ist. Zu diesem Güterbahnhof wird auf einen Artikel in der StZ verwiesen. Rechnet man dieses Gelände und auch das ganze Nordbahnhofgelände, das seit den 1920er-Jahren ebenfalls als Güterbahnhof und als Abstell- und Wartungsfläche für die Eisenbahn genutzt wurde, fälschlicherweise auch noch dazu kommt man sogar auf bis zu 120 Hektar Gesamtfläche, die im Lauf der Geschichte von der Eisenbahn belegt wurde.
Die Flächen des inneren und äußeren Nordbahnhofs werden zwar derzeitig als Logistikfläche für den Bau von Stuttgart 21 benutzt, hätten aber bei Interesse schon vor der S21-Idee entwickelt werden können. Daher sehen wir sie nicht als durch S21 freiwerdend.
Das Postareal mit den Flächen des schon seit vielen Jahren aufgegebenen Paketpostamts an der nordöstlichen Ecke der Markierung haben wir ebenfalls nicht berücksichtigt, weil es sich nach wie vor im Besitz der Deutschen Post DHL befindet und auch von ihr als Paketverteilzentrum genutzt wird.
Die Ingenieure22 erheben nicht den Anspruch, die durch Stuttgart 21 freiwerdenden Flächen in dieser Ausarbeitung genau zu bestimmen, es geht uns nicht um wenige Hektar hin oder her.
Rede von Dipl-Ing. Hans Heydemann, Ingenieure22, „Justitia und die Tunnelsimulation", 402. Montagsdemo am 29.1.2018
Justitia und die Tunnelsimulation
Redemanuskript (Langtext)
Liebe Freunde und Mitstreiter!
Beim Brandschutz von S21 trickst und mogelt die Bahn, was das Zeug hält!
Auf einer geheim gehaltenen Folie 11 zeigt die Bahn, wie die Evakuierung aus einem brennenden Zug im Tunnel abläuft; eine Tunnel-Simulation würde das bestätigen. Doch die Bahn verwahrt sich mit allen Mitteln gegen die Herausgabe dieser Folie 11 und der Simulation; das dürfe auf keinen Fall an die Öffentlichkeit gelangen, sonst sei die öffentliche Sicherheit bedroht!
Ei, wie das? Welches Problem hat die Bahn damit, die Evakuierung im Tunnel öffentlich zugänglich zu machen? Behauptet sie doch, wie offen und transparent das ganze Vorhaben doch sei; auf ihrer Herzilein-Seite werde ja über alles berichtet - allerdings nur das, was der leichtgläubige Bürger als Erfolgsmeldung wissen soll.
Was nun die Räumung eines brennenden Zuges im Tunnel anbelangt, geht das offensichtlich doch nicht so glatt und reibungslos wie von der Bahn immer hingestellt. Dauert die Flucht in die sichere Röhre doch viel länger als die Rauchausbreitung, mit hunderten Toten und Verletzten? Wir wollen das genauer wissen und haben die Bahn nach UIG (Umweltinformationsgesetz) auf Einsichtnahme in jene geheimnisvolle Folie 11 und die Tunnelsimulation verklagt.
Doch das Verwaltungsgericht Stuttgart hat unsere Klage abgewiesen und auch keine Berufung zugelassen – Justitia ist auf dem S21-Auge blind! Mit der Urteilsbegründung hat es sich die Richterin sehr einfach gemacht und die Stellungnahme der Bahn nahezu wortwörtlich übernommen - ein Skandal.
Neue Stuttgart 21-Pläne der DB am Flughafen werden von der Politik abgelehnt
und „die Zielsetzung von Stuttgart 21 mit all ihren Vorteilen ist zu keinem Zeitpunkt seriös in Zweifel gezogen worden", meint Nicole Razavi, die CDU-Verkehrsexpertin im Stuttgarter Landtag. Aber dazu später mehr...
26.01.2018
Neue Pläne am Flughafen:
Update: Diese Pläne sind nach einem klärenden Gespräch zwischen den Projektpartnern bereits wieder vom Tisch. Es bleibt bei der Variante „Drittes Gleis". Dazu auch der Kommentar „Chance vertan" von Chr. Milankovic in der Stuttgarter Zeitung.
OpenRailwayMap vom Flughafen. (Für eine größere Darstellung auf das Bild klicken).
Nun hat die DB-Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm (PSU) -einer Nebelkerze gleich- neue Vorstellungen für den Flughafenbahnhof ins Spiel gebracht, die allerdings - zumindest offiziell - noch nicht mit dem DB-Infrastrukturvorstand und den Projektpartnern abgestimmt wurden.
Einmal soll der Flughafenbahnhof oberirdisch und damit viel billiger und sicherer jenseits der A8 als Durchgangsbahnhof für alle Züge - auch der Gäubahnzüge - direkt an der Zuführung zur Neubaustrecke (gestrichelte rote Linie auf der Karte) nordwestllich des die Autobahn A8 überspannenden BOSCH-Parkhauses (Kartenmitte) errichtet werden (gepunktete dunkle Linien) und außerdem sollen keine ICE mehr am Flughafen halten. Die Gäubahn soll ohne Halt durch die bestehende S-Bahn-Station und in einer Tunnel-Schleife unter der A8, der Neubaustrecke und L1192 weiter bis zum neuen Flughafenbahnhof geführt werden (gepunktete dunkle Linien). Die erst kürzlich beschlossene unterirdische, eingleisige, brandschutztechnisch problematische Gäubahnstation 'Drittes Gleis' würde dadurch entfallen.
Vorbemerkung: Um die Eröffnung der Neubaustrecke nicht zu verzögern, wurde der Bau des Stuttgarter Flughafenbahnhofs aus den Genehmigungsverfahren ausgegliedert und der Planfeststellungsabschnitt Flughafen in einen Abschnitt a (dessen Genehmigung am 14.7.2016 erfolgte) und einen Abschnitt b (dessen Planfeststellung noch aussteht) aufgeteilt. Der geänderte Flughafenbahnhof würde eine Neuplanung des Planfeststellungabschnitts PFA 1.3 (a und b) erforderlich machen.
Pikant dabei ist, dass diese Variante des Flughafenbahnhofs von den Projektkritikern, dem VCD und Umweltverbänden schon vor Jahren vorgeschlagen, von Politik und DB aber bisher als vollkommen inakzeptabel abgetan wurde, weil die Wege zu den Terminals zu weit seien. In Wirklichkeit sind sie nur unwesentlich weiter als bei dem bisher geplanten, brandschutztechnisch kaum zu beherrschenden Tiefbahnhof 26 Meter unter der Messeplaza. Der Weg zu und von den Terminals könnte z.B. ohne weiteres durch Laufbänder realisiert werden, so wie man sie z.B. vom Rhein-Main-Flughafen in Frankfurt kennt.
Durch bundesweite Berichte in Presse und Fernsehen, z.B. Stuttgarter Zeitung: Neue Gedankenspiele für S21 am Flughafen vom 8.11.2017 wurde die Politik aufgeschreckt. Bisher hatte man so getan, als habe man alles im Griff, obwohl noch keine Genehmigungen für die bisher vereinbarte Variante am Flughafen vorliegt, während Kosten und Fertigstellungstermine für ganz Stuttgart 21 im Jahresrhythmus steigen.
Bereits im November 2017 greift der Journalist Christian Milankovic in der Stuttgarter Zeitung „Koalition will Klarheit bei S21" vom 10.11.2017 das Thema auf und zitiert die 'Verkehrsexpertin' der CDU-Landtagsfraktion, Frau Nicole Razavi, die auf den bestehenden Finanzierungsvertrag zwischen den Projektpartnern hinweist. Dieser Bericht erschien fast gleichlautend in mehreren Zeitungen des Süddeutschen Raums und teilweise auch überregional.
Der Artikel hat eine Projektkritikerin aus Ludwigsburg veranlasst, Frau Razavi am 11.11.2017 anzuschreiben.
Zwei Mitglieder der Ingenieure22 wollen sich auf der Basis des Umweltinformationsgesetzes Zugang zu Informationen zu Stuttgart 21 verschaffen. Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart laufen zwei Verfahren, von denen eines jetzt in Berufung gehen wird. Um sie bei den Prozesskosten unterstützen zu können, benötigen wir finanzielle Unterstützung.
Faktencheck 2016 im Unterausschuss S21 des Stuttgarter Gemeinderats
23.12.2017 Bisher haben wir auf dieser Seite noch nicht von diesem Faktencheck am Ende des Jahres 2016 berichtet. Nachdem aber in den letzten Wochen sowohl der geplante Inbetriebnahmetermin als auch die Projektkosten nach langem Leugnen endlich angepasst wurden, ist es doch ganz interessant, was dazu noch vor erst einem Jahr gesagt wurde. Daher dieser Nachtrag, zumal das Thema Brandschutz durch die Verfahren am Verwaltungsgericht, der brandschutztechnischen Ertüchtigung der S-Bahn-Station Stuttgart-Hbf (tief) und Kontakte mit der Branddirektion der Stadt Stuttgart ganz aktuelle Impulse bekam.
Schon lange wurden die von den Protagonisten behauptete Leistungsfähigkeit und der funktionierende Brandschutz von Stuttgart 21 von den Projektgegnern und unabhängigen Gutachtern bestritten Nachdem sich aufgrund verschiedener Gutachten und Gerüchte außerdem abzeichnete, dass sowohl die Kosten als auch der Inbetriebnahmetermin für Stuttgart 21 aus dem Ruder laufen, fanden am 26.10.2016 und 15.11.2016 im Stuttgarter Rathaus 2 Sitzungen des Unterausschuss Stuttgart 21 des Stuttgarter Gemeinderats statt, in dem sowohl dem Bauherrn, also der DB, als auch den Nahverkehrsexperten und den Projektgegnern die Gelegenheit gegeben wurde, ihre Erkenntnisse vorzutragen.
Blick von der Empore des großen Rathaussaals am 15.11.2016
Erwartungsgemäß hat die DB ein recht rosiges Bild der Lage gezeichnet: die Leistungsfähigkeit des zukünftigen Bahnknotens sei deutlich höher als heute und zukunftssicher, der Brandschutz der Beste, der je in einen deutschen Bahnhof eingebaut wurde (die Tunnelsicherheit wurde ignoriert), der Termin zwar kritisch, aber nicht hoffnungslos, die Kosten sind jetzt im Griff, ...
Die Vorträge und Präsentationen mit Querverweisen und Downloadmöglichkeit sind teilweise noch im Internet abrufbar.
Da erfahrungsgemäß insbesonders die DB ihren Webauftritt des öfteren ändert und event. Links anschließend ins Leere gehen, stellen wir die Übersichtsseiten der DB PSU und der Stadt Stuttgart auch auf der Ingenieure22-Seite jeweils als Kompakt-PDF und die gehaltenen Vorträge als Originalkopien ebenfalls hier zur Verfügung.
Brandschutztechnische Ertüchtigung der S-Bahn-Station Stuttgart-Hauptbahnhof Tief
19.12.2017
Brandschutztechnische Ertüchtigung der S-Bahn-Station Stuttgart-Hauptbahnhof Tief
Auszug aus dem Erläuterungsbericht
Die DB Station & Service AG beabsichtigt, bundesweit 48 unterirdische Personenverkehrsanlagen (uPva) des S-Bahn-Verkehrs in brandschutztechnischer Hinsicht zu ertüchtigen. Für alle Stationen wurden in gesonderten Beauftragungen Brandschutzkonzepte erstellt, die den Planern als Grundlage für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen dienen sollen. Das vorrangige Ziel dieser Konzepte stellt die Erhöhung des vorhandenen Sicherheitsstandards dar, welcher einer gefahrlosen Nutzung des Gebäudes und somit als oberste Priorität dem Personenschutz Rechnung tragen soll.
Im Bereich der S-Bahn-Stuttgart werden alle Stammstreckenhalte (Hauptbahnhof tief, Stadtmitte, Feuersee und Schwabstraße), sowie Universität ertüchtigt. Im folgenden geht es um den Planantrag für Stuttgart Hbf (tief).
An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass dieses Projekt nicht im Zusammenhang mit dem gleichzeitig in der Ausführung befindlichen Projekt „Tieferlegung des Stuttgarter Hauptbahnhofs“ steht.
Durch die Brandschutztechnische Ertüchtigung werden die Anforderungen der Schutzziele hinsichtlich Selbstrettung und Fremdrettung erfüllt. Die Gewährleistung von raucharmen Schichten in der Bahnsteigebene wird durch eine Entrauchungsanlage sichergestellt. Zusätzlich wird die Rauchausbreitung in andere Ebenen durch die Einhausung der Treppenaufgänge erreicht.
Durch geeignete Fluchtwegkonzepte und Brandmeldeanlagen wird die Ertüchtigung komplettiert.
Die gesamten Planunterlagen können (vermutlich bis zum Abschluss des Verfahrens) auf der Seite des Regierungspräsidiums heruntergeladen werden. Eine Kopie des Erläuterungsberichts können Sie auch → hier abrufen.
Der Antrag hat zwei Mitglieder der Ingenieure22, namentlich die Dipl.-Ing. Hans Heydemann und Wolfgang Jakubeit zu Einwendungen veranlasst, die vom Landesnaturschutzverband (LNV) in einer eigenen Einwendung übernommen wurden.
Einspruch gegen den Genehmigungsantrag „Recyclingpark" auf dem Gelände des ehemaligen Travertinsteinbruchs
Durch einen Hinweis des 'Stuttgarter Wasserforums' sind die Ingenieure22 auf ein geplantes Projekt einer Entsorgungsfirma gestoßen, die im ehemaligen Travertinsteinbruch der Fa. Lauster zwischen Bad Cannstatt und Münster mitten im Heilquellenschutzgebiet einen sog. Recylingpark errichten will. Das Gelände wurde zwar bisher schon für die kurzzeitige Lagerung des Inhalts des 'Gelben Sacks' und der Glascontainer im Stadtgebiet benutzt. Nun soll die Genehmigung auf die Lagerung auch gefährlicher Stoffe aus der gesamten Region auf dem Gelände ausgedehnt werden.
Dazu hat die Firma Recyclingpark Neckartal GmbH Stuttgart bei der Landeshauptstadt Stuttgart bereits vor ca. 1 Jahr einen Antrag auf Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Anlage nach BImSchG zur Lagerung und Behandlung gefährlicher Abfälle auf ihrem Gelände in der Neckartalstraße 225, 70376 Stuttgart (Flurstück Nr. 1018, 1020/1, 1026, 1033 und 1035/21) gestellt.
Nach Lage der Dinge hat die Landeshauptstadt dem Betreiber bereits weitgehende Zugeständnisse gemacht, so dass er davon ausgehen konnte, dass ihm die Stadt keine großen Hürden in den Weg legt. So hat er bereits im Hinblick auf die Genehmigung die auf dem Gelände vorkommenden und streng geschützten Mauereidechsen eingefangen und umgesiedelt. Die Planunterlagen wurden ohne große Presse in der Ferienzeit in Papierform ausgelegt. Einem aufmerksamen Bürger ist aufgefallen, dass ein sog. Staubgutachten fehlte, worauf die Auslegung erneut vorgenommen werden musste. Ohne diesen Bürger wäre dieser Antrag vielleicht schon längst ohne Einspruch von Betroffenen durch die Genehmigungsbehörden gegangen.
Rede von Dr.-Ing. Hans-Jörg Jäkel, Ingenieure22 „Fehlplanungen der Bahn – wir lassen nicht locker!" - 395. Montagsdemo am 27.11.2017
Rede von Dr. Ing. Hans-Jörg Jaekel bei der 395. Montagsdemo am 27.11.2017
Liebe Freunde,
es ist nur wenige Wochen her, dass ich über die Fehlplanungen der Bahn an der Wolframstraße, beim Umbau der S-Bahnrampe und beim Tunnelbau in Untertürkheim gesprochen habe. Bei allen Themen hatte ich Vorschläge gemacht, wie wir die Verantwortlichen mit ihren Problemen konfrontieren können.
Darüber möchte ich Euch heute berichten.
Dass die neue S-Bahn-Strecke zwischen Hauptbahnhof und Mittnachtstraße den City-Ring der Stadt Stuttgart an der Wolframstraße durch einen „Halbtieftunnel“ zerschneiden soll, der dann mit abenteuerlichen, einspurigen Straßenschleifen zu überfahren ist, das wollen Stadtverwaltung, Bahn und Infoladen möglichst lange „unter den Teppich kehren“. Den Bezirksbeirat Nord haben wir darüber informiert, aber über eine Reaktion ist uns noch nichts bekannt. Wir werden nachfragen. Um diese Fehlplanung in die Öffentlichkeit zu tragen, haben wir einen Flyer entworfen, von dem es heute die ersten Exemplare gibt. Die Stadtteilgruppe „Nordlichter“ hat in der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes Nord vor mehreren Hundert Bürgern die Planung hinterfragt. Als Oberbürgermeister Kuhn aber auf keine Frage antwortete, hat Claudia Jechow mutig mit Zwischenruf die fehlenden Antworten eingefordert. Die Themen seien zu komplex und sehr detailliert – man werde die Antworten nachliefern. Da aber bisher nichts passiert ist, haben die „Nordlichter“ eine entsprechende Pressemitteilung herausgegeben und einige Gemeinderäte um Unterstützung gebeten.
Rede von Dipl-Ing. Hans Heydemann, Ingenieure22 „Liste der 1.700 S21-Risiken und die Tunnelsimulation bei S21", 394. Montagsdemo am 20.11.2017
Redemanuskript
Liebe Freunde und Mitstreiter!
Erinnern wir uns: Vor der Volksabstimmung über Stuttgart 21 im November 2011 hieß es: Der Kostendeckel von 4.5 Mrd. € gilt! Dabei wußte die Bahn anhand ihrer Liste der 121 Risiken v. 25.3.2011 bereits 8 Monate zuvor sehr genau, daß dies bei weitem nicht reichen werde und mit Mehrkosten von mind. 2,5 Mrd. € zu rechnen sei. Dies aber hat sie der Öffentlichkeit und den Parlamenten arglistig verschwiegen - ein ungeheuerlicher Kostenbetrug! Bei Kenntnis dieser drohenden Mehrkosten wäre die Volksabstimmung sicher anders ausgegangen!
Erst ein Jahr später getraute sich der damalige Bahnvorstand Kefer einzuräumen, daß S21 doch etwas teurer werde; man rechne jetzt mit Gesamtkosten von 6,8 Mrd. €. Der Aufsichtsrat der DB genehmigte daraufhin im März 2013 einen Kostenrahmen von nunmehr 6,5 Mrd € mit der Maßgabe, Land und Stadt müßten sich an den Mehrkosten beteiligen – was bis heute ungeklärt ist.
Auf einer Veranstaltung der IHK im September 2015 verplapperte sich dann Herr Leger, Geschäftsführer der DB PSU, und erklärte auf die Frage nach der Liste der 121 Risiken, die sei doch längst überholt, man arbeite jetzt mit einer Liste der 1.700 Risiken!
Holla, statt 120 Risiken jetzt 1.700, vierzehnmal so viel innerhalb von vier Jahren – und da behauptet die Bahn immer noch, alles im Griff zu haben, den Kostenrahmen und die Inbetriebnahme 2021 einzuhalten? Wenn die Bahn bei S21 so viele Risiken eingeht, muß sie daran scheitern!
Diese Liste mit den 1.700 Risiken wollten wir jetzt sehen und forderten Einsichtnahme nach UIG (Umweltinformationsgesetz), was die Bahn sofort abwies mit der Begründung, es handele sich hierbei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Daraufhin habe ich im Juli vergangenen Jahres Klage auf Dokumentenzugang nach UIG erhoben.
Verfahren der Ingenieure22 zur Aufdeckung der 1.700 Risiken bei Stuttgart 21 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart endet mit einem Teilerfolg
Pressemittteilung
18.11.2017
Verfahren der Ingenieure22 zur Aufdeckung der 1.700 Risiken bei Stuttgart 21 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart endet mit einem Teilerfolg
Im November 2015 veröffentlichte die Deutsche Bahn eine Liste aus dem Jahr 2011 über 120 Risiken und eine Chance („Azer Liste“) auf ihrer Projektseite, um einer Vorladung des Technikvorstands Dr. Kefer vor das Verwaltungsgericht Berlin im Dezember 2015 zuvorzukommen. Im Sommer desselben Jahres sprach Herr Leger auf einer Veranstaltung der IHK in Stuttgart auf die Frage nach dem Verbleib der Azer-Liste über die Existenz einer viel größeren Zusammenstellung von 1.700 Risiken, die in 2012 und 2013 zusammengestellt wurde und die seinerzeit verwendet wurde, um nachzuweisen, dass das angesetzte Projektbudget nicht reicht. Die Ingenieure22 wollten Einsicht in diese Liste und klagten im Sommer 2016 daher auf Grund des Umweltinformationsgesetzes vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, nachdem die DB ihren Antrag abgewiesen hatte.
Klägerseite von links: Rechtsanwalt Dr. Eisenhart v. Loeper, Beistand Dr. Gert Meisel, Kläger Hans Heydemann
Am 16.11.2017 verhandelte die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart über zwei Klagen gegen die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH auf Zugang zu Umweltinformationen im Zusammenhang des Bahnprojektes Stuttgart-Ulm. Der Kläger im Verfahren zur Aufdeckung der 1.700 Risiken (Aktenzeichen: 14 K 4302/16), Dipl.-Ing. Hans Heydemann, gehört der Gruppe der Ingenieure22 an.
Reisende wollen wissen, ob sie lebend aus einem Zug kommen, doch die Klage der Ingenieure22 zur Aufdeckung von Zugevakuierungen im Tunnel von Stuttgart 21 wurde abgelehnt
Pressemitteilung
17.11.2017
Reisende wollen wissen, ob sie lebend aus einem Zug kommen, doch die Klage der Ingenieure22 zur Aufdeckung von Zugevakuierungen im Tunnel von Stuttgart 21 wurde abgelehnt
Die Aussagen der Deutschen Bahn zur Entfluchtung von Tiefbahnhof und Tunnelanlagen bei Stuttgart 21 sind nicht nachvollziehbar. In den Planfeststellungsunterlagen fehlen diese Unterlagen. Zu Hilfe kam uns ein Protokoll des „Arbeitskreises Brandschutz“ aus dem Jahr 2014, in dem relevante Unterlagen benannt wurden, so dass diese Unterlagen nun bei der Deutsche Bahn auf Basis des Umweltinformationsgesetzes angefordert werden konnten.
Die Deutsche Bahn lehnte das Ersuchen ab mit der Begründung, dass es sich bei den angefragten Dokumenten um Informationen handele, deren Veröffentlichung eine mögliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zur Folge hätte. So kam es zur Klage.
Am 16.11.2017 verhandelte die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart über zwei Klagen gegen die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH auf Zugang zu Umweltinformationen im Zusammenhang des Bahnprojektes Stuttgart-Ulm. Der Kläger im Verfahren zur Aufdeckung der Tunnelsimulation (Aktenzeichen: 14 K 6356/16), Dipl.-Ing. Wolfgang Jakubeit, gehört der Gruppe der Ingenieure22 an.
2018 kommt das Abenteuer am „Wolframpass“ – für 10 Jahre + x?
Berichte in der Stuttgarter Zeitung vom 7. und 8. September 2017, überschrieben mit „Stadt und Bahn streiten über S-21-Pläne“, haben uns veranlasst, das Thema „Stuttgart 21 und die Wolframstraße“ erneut aufzugreifen.
Streitgegenstand zwischen Stadt Stuttgart und Eisenbahnbundesamt (EBA)
In Stuttgart wurde man anscheinend so sehr an Belastungen, Verkehrsbehinderungen und Umleitungen durch Stuttgart 21 gewöhnt, dass selbst abenteuerliche Umbauplanungen kaum mehr öffentliche Beachtung fanden. Jetzt aber wurde die Stadtverwaltung durch die mittlerweile genehmigte 25. Planänderung des S21-Bauabschnitts 1.5 aufgeschreckt, konkret durch die Planung für die durch S21 bedingte Umleitung der Wolframstraße im Stile einer Alpenpassststraße (siehe nachfolgende Abbildung), und hat beim Verwaltungsgericht Klage gegen das EBA eingereicht.
Quelle: Printausgabe Stuttgarter Zeitung vom 8.9.2017 - „Stadt und Bahn streiten über S-21-Pläne“
Aber man nimmt keineswegs an der abenteuerlichen Planung selbst Anstoß, sondern daran, dass aus der Sicht des EBA die Wiederherstellung des vorherigen Zustands nach Baufertigstellung nicht von der Deutschen Bahn, sondern von der Stadt Stuttgart selbst zu bezahlen sei. Gemessen am Gesamtaufwand der Stadt für S21 geht es allerdings um einen verschwindend geringen Betrag.
Die Stadtverwaltung hat in der zu Schusters Zeiten herrschenden S21-Euphorie im Jahr 2006 den Planfeststellungsbeschluss für PFA 1.5 wohl gar nicht gelesen. Denn zur Wolframstraße stand schon im damaligen Beschluss: „Eine Wiederherstellung des vor der Baumaßnahme herrschenden Zustands (der Wolframstraße) wird daher nicht möglich sein“. Die Planung und der Bau "des endgültigen Verlaufs der Wolframstraße fällt ... in die Kompetenz der Landeshauptstadt Stuttgart". Darauf beruft sich die Bahn heute und meint, sie könne die abenteuerlichen Umfahrungsschleifen für die Wolframstraße während der Bauzeit des neuen S-Bahntunnels von und nach Mittnachtstraße anlegen und sich nach dem Bau davonmachen und müsse nichts wiederherstellen.