Pressemitteilung: Stuttgart 21 muss dringend angehalten und überdacht werden!
Pressemitteilung der Ingenieure22 vom 12.10.2020
Stuttgart 21 muss dringend angehalten und überdacht werden!
Die Bahn hat in der gerichtlichen Auseinandersetzung um den S21-Planfeststellungsbeschluss 1.3a durch die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (→Urteil BVerwG 3 C 3.19 vom 18.06.2020) obsiegt. Dadurch abgesichert, kann sie also mit der Umsetzung dieser Planung fortfahren. Aber - nahezu gleichzeitig mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - platzte Steffen Bilger, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, mit seiner Aussage ins Geschehen, für die Gäubahn zwischen Böblingen und Stuttgart-Flughafen einen eigenen Tunnel zu bauen. Dies beträfe nicht nur den abgetrennten Planfeststellungsabschnitt 1.3b, sondern unmittelbar auch die jetzt vor Gericht durchgefochtene Planung von Abschnitt 1.3a.